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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bamberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website innenstadt.bamberg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website der Stadt Bamberg unter innenstadt.bamberg.de ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Nicht barrierefreie Dokumente sind jeweils mit dem Hinweis „nicht barrierefrei“ gekennzeichnet.

Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für PDF-Dokumente oder Videos.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.03.3023 erstellt.

Die Erklärung wurde im Rahmen einer Selbstbewertung entsprechend Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 28.03.3023 überprüft.

Hinweise an uns

Bei Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit können Sie sich an die Stadt Bamberg, Amt für Wirtschaft wenden.

Am einfachsten ist dies möglich über das entsprechende Formular:

Feedback-Formular zur Barrierefreiheit

Alternativ können Sie eine E-Mail an wifoe@stadt.bamberg.de senden.

Ansprechpartner für Barrierefreiheit:
Stadt Bamberg
Amt für Wirtschaft
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg

E-Mail: wifoe@stadt.bamberg.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Web: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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